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   OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01   

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https://dejure.org/2001,6519
OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01 (https://dejure.org/2001,6519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2001 - 15 U 9/01 (https://dejure.org/2001,6519)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2001 - 15 U 9/01 (https://dejure.org/2001,6519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maklervertrag; Protestatio facto contraria; Wohnungsbesichtigung; Konkludenter Vertragsabschluss; Provisionspflicht

  • Judicialis

    BGB § 652

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklerrecht - Konkludenter Maklervertragsabschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1209 (Ls.)
  • NZM 2002, 493
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01
    Aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers gefallen lässt, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will (BGH NJW-RR 1996, 114; NJW-RR 1986, 1497; NJW 1981, 279).

    Ein solcher Fall liegt jedoch dann nicht vor, wenn ein Interessent es erklärtermaßen ablehnt einem Makler Provision zu zahlen, gleichwohl aber bereit ist, mit ihm weiter in Kontakt zu stehen, und hierbei die Deutung möglich ist, dass er den Makler als provisonsberechtigten Makler des anderweitigen Interessenten ansieht (BGH NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1986, 1496, 1497; Schwerdtner a.a.O).

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 27/80

    Anspruch aus einem Maklervertrag - Vereinbarung einer Verkäuferprovision in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01
    Aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers gefallen lässt, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will (BGH NJW-RR 1996, 114; NJW-RR 1986, 1497; NJW 1981, 279).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01
    Ein solcher Fall liegt jedoch dann nicht vor, wenn ein Interessent es erklärtermaßen ablehnt einem Makler Provision zu zahlen, gleichwohl aber bereit ist, mit ihm weiter in Kontakt zu stehen, und hierbei die Deutung möglich ist, dass er den Makler als provisonsberechtigten Makler des anderweitigen Interessenten ansieht (BGH NJW-RR 1996, 114, 115; NJW-RR 1986, 1496, 1497; Schwerdtner a.a.O).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03

    Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag

    Aus der Sicht des Maklers ist ein solches Verhalten dahingehend zu deuten, dass der Interessent mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu den vom Makler formulierten Bedingungen einverstanden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1496, 1497; Senat, NZM 2002, 493, 494).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02

    Maklerprovisionsanspruch: Fehlende Identität zwischen dem nach dem Maklervertrag

    Wenn hingegen aus der Sicht des Interessenten auch die Deutung möglich ist, dass der Makler seine Leistungen im Auftrag der Gegenseite erbringen will, kommt ein Erklärungsbewusstsein nicht in Betracht (vgl. Senat, NZM 2002, 493, 494 m.w.N.).
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